AGB

Allgemeine Vertragsbestimmungen zwischen Mieter und Vermieter zur Anmietung eines Ferienobjekts (im weiteren AVB genannt)

1) Bestandteil Die nachfolgenden AVB sind Bestandteil des Ferienobjekt-Vermietungsvertrages zwischen dem Vermieter Evelyn und Manfred Lipps und dem Feriengast.

2) Vertragsschluss Anmietungen können nur durch volljährige Personen erfolgen.

3) Nutzung Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke (keine Gewerbenutzung) vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden. Bei Verstoß gegen diese Bestimmung ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, welches auch die Räumung der Ferienwohnung zur Folge hat, ohne dass dadurch eine Erstattungspflicht entsteht.

4) Mietvertrag Der Mietvertrag zur Anmietung der Ferienwohnung ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung lt. gültiger Preisliste gebucht und schriftlich bzw. bei Online-Buchung per E-Mail bestätigt wurde.

5) Nebenkosten In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung, Wasser) enthalten. Die Ferienwohnung ist mit Bettwäsche, Handtüchern und Geschirrtüchern ausgestattet.

6) Zusagen Mündliche Zusagen vom Vermieter sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind. Es gilt deutsches Recht.

7) Bereitstellung Der Gast erwirbt mit der Buchungsbestätigung Anspruch auf Bereitstellung der gebuchten Ferienwohnung für die gebuchte Mietzeit und Mietdauer. Sollte die Ferienwohnung ganz oder zeitweise während der gebuchten Mietzeit nicht verfügbar sein, verpflichtet sich der Vermieter eine entsprechend anteilige Erstattung der bis zu diesem Zeitpunkt vom Mieter geleisteten Zahlungen vornehmen.

8) An- und Abreise Die gebuchte Ferienwohnung steht am Anreisetag dem Mieter ab 15.00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Am Abreisetag wird der Mieter gebeten, die Ferienwohnung bis spätestens 10.00 Uhr in besenreinem Zustand zu räumen. Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Spülen des Geschirrs und das Entleeren der Papierkörbe, Mülleimer und Geschirrspüler.

9) Mietpreis Der Mietpreis ist mit der nachweislichen Absendung der Buchungsbestätigung an den Gast und der damit gleichzeitig beginnenden Bereitstellungspflicht des Vermieters fällig. Erfolgt die Buchung mehr als 42 Tage (6 Wochen) vor dem Anreisetermin, ist vom Mieter sofort nach Buchungsbestätigung eine Anzahlung von 50 % zu zahlen. Der Restbetrag ist bis spätestens 14 Tage vor Anreisetermin fällig (bitte Banklaufzeiten beachten). Bei Buchungen innerhalb von 42 Tagen (6 Wochen) vor dem Anreisetermin ist der Gesamtbetrag in voller Höhe sofort nach Buchungsbestätigung zur Zahlung fällig. Bei noch kurzfristigeren Buchungen, die nur wenige Tage oder Stunden vor dem Anreisetermin liegen, ist der Gesamtbetrag ebenfalls sofort nach Buchungsbestätigung fällig. Die Zahlungsabwicklung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Vermieter.

10) Anzahlung Wenn die unter Punkt 9 erwähnte Anzahlung nicht innerhalb von 10 Tagen dem Konto des Vermieters gutgeschrieben ist, ist der Vermieter berechtigt, die Buchung gegen eine Bearbeitungsgebühr von 35 Euro zu stornieren.

11) Haustiere

12) Pflichten des Mieters Der Mieter verpflichtet sich, die Ferienwohnung samt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. Dem Mieter obliegt der Beweis, dass ein Schaden nicht während seiner Mietzeit entstanden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen der Ferienwohnung ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um die Störung zu beheben oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder ggf. die Hausverwaltung über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.

13) Hausordnung Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche und Lärm, die die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Rundfunk und Fernsehgeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.

14) Haftung Die vertragliche Haftung des Vermieters ist auf die Höhe des Mietpreises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Der Vermieter haftet nicht für die Folgen von Naturereignissen und höherer Gewalt. Für Extras außerhalb der Wohnung, die nicht im vermieteten Umfang des Objekts enthalten und nicht in der Buchungsbestätigung mit aufgeführt sind, kann keine Gewährleistung oder Haftung übernommen werden. Schadenersatz-, Haftungs- oder Minderungsansprüche wegen Nichtfunktion dieser Extras werden vom Vermieter abgelehnt.

14a) Der Vermieter haftet nicht und in keiner Form für das eingebrachte Gut des Mieters und auch nicht für Sach- oder Personenschäden, die der Mieter, Benutzung der Mietsache erleiden oder verursachen.

15) Mängel Bei Mängeln an der Ferienwohnung oder wesentlichen Abweichungen vom Angebot kann der Mieter eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung gewähren. Lässt sich der Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen, so ist der Vermieter berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, eine im Preis gleichwertige Ferienwohnung zu stellen. Der Vermieter kann jedoch wahlweise ohne Anerkennung einer Rechtspflicht auch eine entsprechend angemessene Kostenerstattung vornehmen. 16) Bestimmungen Sollte eine Bestimmung der vorliegenden AVB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist vielmehr durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.